@article{article_1324575, title={„Die Menschenwürde ist unantastbar“ – auch im Gefängnis}, journal={Türk-Alman Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi}, volume={5}, pages={441–476}, year={2023}, DOI={10.59933/tauhfd.1324575}, author={Kretschmer, Joachim}, keywords={Human dignity, human rights, correctional facilities, prisons, accommodation in cells and dormitories, separation of genders, showers}, abstract={„Alle Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sind unter Achtung ihrer Menschenrechte zu behandeln“.1 So lautet Nr. 1 der Grundprinzipien der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze des Europarates von 2020. Es ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit in einem liberalen Verfassungs- und Rechtsstaat, dass die Menschenwürde und die Menschenrechte auch in den Justizvollzugsanstalten = Gefängnissen eines Staates gelten und von den staatlichen Stellen geachtet werden. Auch Strafgefangene und sonstige Personen in anderen Formen des Freiheitsentzugs sind Bürger und Bürgerinnen. Es bedurfte aber 1972 eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (=BVerfG) in Karlsruhe, damit sich diese rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit in Gesetzgebung und in der Rechtspraxis durchsetzt.}, number={1}, publisher={Turk-Alman University}