@article{article_451637, title={Die Neuregelung Des Delisting Im Deutschen Börsengesetz}, journal={Ticaret ve Fikri Mülkiyet Hukuku Dergisi}, volume={4}, pages={111–129}, year={2018}, author={Yıldırım, Ebru}, keywords={Delisting,Neuregelung,§ 39 BörsG,Anlegerschutz}, abstract={<p class="MsoNormal" style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none"> <span lang="DE" style="font-size: 10pt; font-family: "Minion Pro";">Sedes materiae des „Delisting“ ist § 39 des Börsengesetzes (BörsG) n.F. der bis zu seiner Neuregelung innerhalb von 18 Jahren fünf unterschiedlichen Regelungsregimen unterlag. Geprägt ist die Neufassung vom Zwiespalt des Gesetzgebers, die deutsche Börse im europäischen Wettbewerb weiterhin attraktiv zu gestalten, ohne gleichzeitig Anlegerinteressen zu konterkarieren. Dabei versucht er in einer einheitlichen Regelung stringent seiner Grundentscheidung für eine börsenrechtliche Verortung treu zu bleiben und regelt die Voraussetzungen konsequent – mit wenigen Ausnahmen – nach der kapitalmarktrechtlichen Lösung. Der vorliegende Beitrag untersucht die Neuregelung insbesondere unter Anlegergesichtspunkten und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. </span> <span style="font-size: 11.0pt;mso-bidi-font-family:"Times New Roman""> <o:p> </o:p> </span> </p>}, number={1}, publisher={Ankara Yıldırım Beyazıt Üniversitesi}