Beruhend auf der Idee des wirtschaftlichen Liberalismus des 19. Jahrhunderts1 geht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) davon aus, dass jeder Mensch in der Lage ist, seine Lebensverhältnisse autonom, d.h. unabhängig von der feudalen, religiösen oder politischen Autorität zu regeln2. Der Idee der liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung entsprechend gewährt die Rechtsordnung dem Einzelnen einen staatsfreien Spielraum zur Selbstbestimmung seiner privaten Rechtsverhältnisse. Die Freiheit des Bürgers zur Gestaltung seiner privaten Angelegenheiten sei-nem eigenen Willen nach nennt man das Prinzip der Privatautonomie3, die eine der unverzichtbaren Grundwerten der modernen Privatrechtsordnungen ist.
Beruhend auf der Idee des wirtschaftlichen Liberalismus des 19. Jahrhunderts1 geht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) davon aus, dass jeder Mensch in der Lage ist, seine Lebensverhältnisse autonom, d.h. unabhängig von der feudalen, religiösen oder politischen Autorität zu regeln2. Der Idee der liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung entsprechend gewährt die Rechtsordnung dem Einzelnen einen staatsfreien Spielraum zur Selbstbestimmung seiner privaten Rechtsverhältnisse. Die Freiheit des Bürgers zur Gestaltung seiner privaten Angelegenheiten sei-nem eigenen Willen nach nennt man das Prinzip der Privatautonomie3, die eine der unverzichtbaren Grundwerten der modernen Privatrechtsordnungen ist.
Primary Language | German |
---|---|
Subjects | Law in Context |
Journal Section | Droit Privé |
Authors | |
Publication Date | December 7, 2011 |
Submission Date | December 7, 2011 |
Published in Issue | Year 2008 Volume: 40 Issue: 57 |