Die Regelung des Obligationsgesetzes über Verträge, in dem das Prinzip der Privatautonomie herrscht, beruht auf der Annahme, dass der Vertrag durch die Verhandlung sozioökonomisch gleichstarken Parteien entsteht. Laut dieser Annahme werden Parteien mit gegenläufigen Interessen versuchen, die Vertragsverhandlungen möglichst nach ihren eigenen Interessen abzuschließen. Dass der durch die Vertragsverhandlungen entstandene Vertrag, nicht nur den Interessen einer einzigen Partei, sondern den gemeinsamen Interessen beider Parteien entspricht, kann allerdings nur in dem Fall erreicht werden, wenn das Gleichgewicht der Parteien gewährleistet ist.
Die Regelung des Obligationsgesetzes über Verträge, in dem das Prinzip der Privatautonomie herrscht, beruht auf der Annahme, dass der Vertrag durch die Verhandlung sozioökonomisch gleichstarken Parteien entsteht. Laut dieser Annahme werden Parteien mit gegenläufigen Interessen versuchen, die Vertragsverhandlungen möglichst nach ihren eigenen Interessen abzuschließen. Dass der durch die Vertragsverhandlungen entstandene Vertrag, nicht nur den Interessen einer einzigen Partei, sondern den gemeinsamen Interessen beider Parteien entspricht, kann allerdings nur in dem Fall erreicht werden, wenn das Gleichgewicht der Parteien gewährleistet ist.
Primary Language | German |
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Subjects | Law in Context |
Journal Section | Droit Privé |
Authors | |
Publication Date | December 7, 2011 |
Submission Date | December 7, 2011 |
Published in Issue | Year 2008 Volume: 40 Issue: 57 |