Die dem Staat obliegenden Pflichten und die Rolle des Staates in den
gesellschaftlichen Beziehungen bringen die Veränderungen der Struktur des
Staates mit sich. Die Personen in einem Sozialstaat, verfügen sowohl über
einige Rechte und Sicherheiten als auch über Pflichten und Verantwortungen.
In diesem Zusammenhang müssen die Personen, neben die ihnen aus dem
Sozialstaatsprinzip zustehenden Rechten, einige Pflichten erfüllen und in den
Gesetzen vorgesehenen Aufopferungen bringen. ‘Die Steuerpflicht’, die einen
sozialen und wirtschaftlichen Charakter hat, stellt eine dieser Verpflichtungen
dar, obwohl sie in dem vierten Abschnitt der türkischen Verfassung als
politische Rechte und Pflichten (Art. 73) geregelt wurde. Nach Art. 73
“Jedermann ist verpflichtet, zur Deckung der öffentlichen Ausgaben seiner
finanziellen Kraft gemäß Steuern zu entrichten”. Diese Vorschrift (bedeutet)
stellt fest, daß der Grundsatz angenommen wurde, wonach jeder Bürger
verpflichtet ist, nach seiner finanziellen Kraft Steuern zu entrichten, sofern der
in den Steuergesetzen vorgesehener steuerpflichtige Tatbestand verwirklicht
wird. Während man auf dieser Weise jedem Bürger, zugunsten des Staates
Verpflichtungen auferlegt, sorgt Art. 73 Abs. 3 der türkischen Verfassung für
rechtliche Sicherheit, indem man es regelt, daß Steuern, indirekte Abgaben,
Gebühren und ähnliche finanzielle Lasten durch Gesetze auferlegt, geändert
oder aufgehoben werden
Birincil Dil | İngilizce |
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Bölüm | Araştırma Makalesi |
Yazarlar | |
Yayımlanma Tarihi | 1 Haziran 2005 |
Yayımlandığı Sayı | Yıl 2005 Cilt: 7 Sayı: 1 |
Dokuz Eylül Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi
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