Whistleblowing ist die Aufdeckung von Missständen, die Interesse der Allgemeinheit beeinträchtigen. Durch das Whistleblowing wird die Durchsetzung des geltenden Rechts verbessert. Im türkischen Recht ist das Whistleblowing hingegen gesetzlich nur teilweise geschützt. Die in unterschiedlichen Gesetzen zu findenden Normen zum Schutz von Hinweisgebern bieten keinen hinreichenden Schutz für Whistleblower. Diese sehen beispielsweise nur Schutz vor Kündigung, untersagen aber nicht ausdrücklich weitere Repressalien wie Mobbing, Diskriminierung, etc., die die Hinweisgeber bedrohen würden. Die Angst der potenziellen Hinweisgeber vor Benachteiligungen wie z.B. Bezeichnung als „Ispiyoncu“ in der Türkei ist sachlich begründet. Hierzu gibt es zahlreiche empirische Befunde im türkischen Sprachraum. Der türkische Gesetzgeber muss sich daher für einen effektiven Schutz von Hinweisgebern einsetzen, und den möglichen Hemmnissen vor einem Whistleblowing im privaten und im öffentlichen Sektor entgegenwirken. Auf diese Weise könnte das Whistleblowing der Durchsetzung des türkischen Rechts dienen.
Whistleblowing im türkischen Recht öffentliches Interesse Rechtsdurchsetzung türkische Rechtsprechung zum Whistleblowing Angst vor Repressalien
Primary Language | German |
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Subjects | Labour and Social Security Law |
Journal Section | Araştırma Makaleleri (Research Articles) |
Authors | |
Early Pub Date | July 16, 2024 |
Publication Date | |
Submission Date | November 1, 2023 |
Acceptance Date | January 20, 2024 |
Published in Issue | Year 2024 Volume: 7 Issue: 2 |
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