Die sog. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 3 , die im Grunde darauf gezielt hat, die innerstaatlichen Verbraucherschutzbestimmungen der Mitgliedstaaten auf einem übergeordneten, europffischen Niveau zu harmonisieren, orientierte sich besonders am Wiener Übereinkommen über Vertr.ge über den Internationalen Warenkauf (CISG) 4, das mittlerweile in Europa eine enorme Geltung erlangt hat und zu einem GroBteil der kaufrechtlichen Grundlage geworden ist. Die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht hat ferner dem deutschen Gesetzgeber den AnlaB gegeben, eine über den Regelungsumfang dieser Richtlinie hinausgehende Modernisierung im Schuldrecht des BGB vorzunehmen.5 Bei dieser Neugestaltung wird wieder das UN-Kaufrecht (CISG)
Birincil Dil | Türkçe |
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Bölüm | Araştırma Makalesi |
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Yayımlanma Tarihi | 1 Ocak 2003 |
Gönderilme Tarihi | 1 Ocak 2002 |
Yayımlandığı Sayı | Yıl 2003 |