Araştırma Makalesi
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VERDECKTE DISKRIMINIERUNG IN DER SYSTEMATIK DER GRUNDFREIHEITEN DER EUROP/ÜSCHEN GEMEINSCHAFT

Yıl 2003, Cilt: 2 Sayı: 4, 47 - 72, 01.01.2003
https://doi.org/10.1501/Avraras_0000000068

Öz

Die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes bildet den Kernpunkt der europischen Integration und zugleich die wesentliche Grundlage der Europischen Gemeinschaft. Diese ursprüngliche Zielsetzung des E(W)G- Vertrages erfuhr 1985 einen bedeutenden Wandel durch das „Weil3buch der Kommission über die Vollendung des Binnenmarktes" 1 , das in der „Ein- heitlichen Europschen Akte" vom 28. Februar 19862 seine primkrechtliche Verankerung fand. Der gemeinsame Markt bzw. B innenmarke der Gemeinschaft umfaBt nunmehr einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ge~rleistet ist (Art. 14 Abs. 2 EGV). Dieser ffit sich aber nicht ganz verwirklichen, wenn Marktteilnehmer anderer Mitgliedstaaten im Falle eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs schlechter als ibre inffindischen Konkurrenten behandelt wird. Die Umsetzung bzw. Anwendung der diesbezüglichen vertraglichen Vorgaben wird jedoch nach wie vor durch eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen und Praktiken, die die grenzüberschreitende wirtschaftliche Bettigung entgegenstehen, verhindert.

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  • Ankara Üniversitesi Avrupa Çalışmaları Dergisi'nden

VERDECKTE DISKRIMINIERUNG IN DER SYSTEMATIK DER GRUNDFREIHEITEN DER EUROP/ÜSCHEN GEMEINSCHAFT

Yıl 2003, Cilt: 2 Sayı: 4, 47 - 72, 01.01.2003
https://doi.org/10.1501/Avraras_0000000068

Öz

Die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes bildet den Kernpunkt der europischen Integration und zugleich die wesentliche Grundlage der Europischen Gemeinschaft. Diese ursprüngliche Zielsetzung des E(W)G- Vertrages erfuhr 1985 einen bedeutenden Wandel durch das „Weil3buch der Kommission über die Vollendung des Binnenmarktes" 1 , das in der „Ein- heitlichen Europschen Akte" vom 28. Februar 19862 seine primkrechtliche Verankerung fand. Der gemeinsame Markt bzw. B innenmarke der Gemeinschaft umfaBt nunmehr einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ge~rleistet ist (Art. 14 Abs. 2 EGV). Dieser ffit sich aber nicht ganz verwirklichen, wenn Marktteilnehmer anderer Mitgliedstaaten im Falle eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs schlechter als ibre inffindischen Konkurrenten behandelt wird. Die Umsetzung bzw. Anwendung der diesbezüglichen vertraglichen Vorgaben wird jedoch nach wie vor durch eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen und Praktiken, die die grenzüberschreitende wirtschaftliche Bettigung entgegenstehen, verhindert.

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  • Ankara Üniversitesi Avrupa Çalışmaları Dergisi'nden
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Ayrıntılar

Birincil Dil İngilizce
Bölüm Araştırma Makalesi
Yazarlar

Hacı Can Bu kişi benim

Yayımlanma Tarihi 1 Ocak 2003
Gönderilme Tarihi 1 Ocak 2002
Yayımlandığı Sayı Yıl 2003 Cilt: 2 Sayı: 4

Kaynak Göster

Chicago Can, Hacı. “VERDECKTE DISKRIMINIERUNG IN DER SYSTEMATIK DER GRUNDFREIHEITEN DER EUROP/ÜSCHEN GEMEINSCHAFT”. Ankara Avrupa Çalışmaları Dergisi 2, sy. 4 (Ocak 2003): 47-72. https://doi.org/10.1501/Avraras_0000000068.

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