Es ist möglich, dass vielen verwaltungsrechtlichen Klagen von einem Kläger mit einer einzigen Petition eröffnet werden. Außerdem man kann die Klagen Einreichung auch mehr als von einem Kläger mit einer einzigen Petition. Dafür genug ist es, von den Klägern mit einer von allen unterzeichnete Petition am Verwaltungsgerichtshof gewendet wird.
Die gesetzlichen Bedingungen der Einreichung eine Klage mit einer einzigen Petition sind in der Verwaltungsprozessgesetz (Nummer 2577) enthalten hat. Verwaltungsgerichtshof lehnt die gesagten Petitionen während der Voruntersuchung ab, wenn diese Petitionen keine gesetzlichen Anforderungen haben.
Wenn die gesagten Petitionen abgelehnt werden, kann jeder abgelehnter Klage innerhalb der gesetzlichen Frist nach Beseitigung der Rechtswidrigkeit wieder eröffnet werden.
In diesem Beitrag handelt sich darum, wird während der Voruntersuchung mehr als einer Klage mit einer einzigen Petition ausdehnende Auslegung nach die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschlagen:
Während zu die gesetzliche Bestimmung (Nummer 2577, Artikel 5) zusammenhängend mit der einreichenden Klagen mit einer einzigen Petition Kommentar gegeben wird, soll man einer anderen gesetzlichen Bestimmung berücksichtigen, die ist Artikel 38/1 im Verwaltungsprozessgesetz (Nummer 2577) und heißt „verbundene Klage“.
einziger Petition die Klage verbundene Klage gesetzliche Bestimmung Verwaltungsverfahrensordnung Nummer 2577 Artikel 5
Birden fazla idari davanın tek dilekçeyle açılması mümkündür. Birden fazla davacı tarafından tek dilekçeyle dava açılaması da mümkündür. Bunun için davacılar tarafından imzalanmış tek dilekçeyle idari yargı merciine başvurulması yeterlidir.
Tek dilekçeyle dava açmanın yasal şartları, (2577 sayılı) Türk İdari yargılama Usulü Kanununda bulunmaktadır. İdari yargı mercii, yaptığı ön inceleme aşamasında yasal hal ve şartlara uymayan dilekçeleri reddeder.
Dilekçe ret kararına konu edilen her bir dava, hukuka aykırılığı giderildikten sonra, yasal süre içinde yeniden açılabilir.
Bu yazıda, tek dilekçe ile açılan birden fazla davanın ön incelemesinde dilekçe ret kararı verilmesi sırasında, yasal hükümlerin geniş yorumlanması önerilmiştir:
Davaların tek bir dilekçeyle sunulmasına ilişkin yasal hüküm (sayı 2577, madde 5) yorumlanırken, 2577 sayılı İdari Yargılama Usulü kanununda (madde 38/1) yer alan ve “bağlantılı dava” adı verilen başka bir yasal hüküm dikkate alınmalıdır.
tek dilekçe yasal hüküm dava bağlantılı dava 2577 sayılı İdari Yargılama Usulü Kanunu 5. madde
Es ist möglich, dass vielen verwaltungsrechtlichen Klagen von einem Kläger mit einer einzigen Petition eröffnet werden. Außerdem man kann die Klagen Einreichung auch mehr als von einem Kläger mit einer einzigen Petition. Dafür genug ist es, von den Klägern mit einer von allen unterzeichnete Petition am Verwaltungsgerichtshof gewendet wird.
Die gesetzlichen Bedingungen der Einreichung eine Klage mit einer einzigen Petition sind in der Verwaltungsprozessgesetz (Nummer 2577) enthalten hat. Verwaltungsgerichtshof lehnt die gesagten Petitionen während der Voruntersuchung ab, wenn diese Petitionen keine gesetzlichen Anforderungen haben.
Wenn die gesagten Petitionen abgelehnt werden, kann jeder abgelehnter Klage innerhalb der gesetzlichen Frist nach Beseitigung der Rechtswidrigkeit wieder eröffnet werden.
In diesem Beitrag handelt sich darum, wird während der Voruntersuchung mehr als einer Klage mit einer einzigen Petition ausdehnende Auslegung nach die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschlagen:
Während zu die gesetzliche Bestimmung (Nummer 2577, Artikel 5) zusammenhängend mit der einreichenden Klagen mit einer einzigen Petition Kommentar gegeben wird, soll man einer anderen gesetzlichen Bestimmung berücksichtigen, die ist Artikel 38/1 im Verwaltungsprozessgesetz (Nummer 2577) und heißt „verbundene Klage“.
einziger Petition gesetzliche Bestimmung die Klage verbundene Klage Verwaltungsverfahrensordnung Nummer 2577 Artikel 5
Birincil Dil | Türkçe |
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Konular | Hukuk |
Bölüm | Araştırma Makaleleri |
Yazarlar | |
Yayımlanma Tarihi | 28 Aralık 2020 |
Gönderilme Tarihi | 15 Haziran 2020 |
Kabul Tarihi | 12 Ağustos 2020 |
Yayımlandığı Sayı | Yıl 2020 Cilt: 2 Sayı: 2 |
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