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LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT

Yıl 2015, Cilt: 1 Sayı: 2, 37 - 48, 01.10.2015

Öz

Das für das geistige Schaffen wesentliche Urheberrecht nimmt in unserer heutigen Informationsund Wissensgesellschaft eine bedeutende Rolle ein. Geschütztes Rechtsgut sind „Werke“, denen der Urheber durch intellektuelles Vorgehen eine individuelle Form verliehen haben muss. Ihm steht sodann das alleinige Veröffentlichungsrecht zu. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht kann der Urheber Schadensersatz geltend machen und auf Unterlassen klagen. Im Internet ist es besonders leicht, ungewollt Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Beispielsweise wenn bei der Erstellung einer Homepage bereits existierende fremde gestaltende Elemente oder sogar komplette Designs einer Webseite verwendet oder sofern Hyperlinks auf fremde Webseiten verweisen. Grund hierfür ist, dass es sich bei Webseiten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Deren Verwendung bedarf der Zustimmung des Urhebers.
Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten ist es verboten, eingetragene Marken in der Domain zu verwenden. Die Verwendung von Markenbezeichnungen als Meta-Tags, also als Stichwörter im Quelltext einer Webseite ist beliebt, da Dritte hierdurch in Suchmaschinen eher auf die Webseite aufmerksam werden. Es stellt jedoch einen Akt unlauteren Wettbewerbs dar.
Gleiches gilt für die Verwendung markenrechtlich geschützter Schlüsselwörter bei Google AdWords. 

LUXEMBOURGIAN CYBER LAW

Yıl 2015, Cilt: 1 Sayı: 2, 37 - 48, 01.10.2015

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In our information and knowledge society of today the copyright law is essential for an intellectual creation. The protected legal rights correspond to „original works“, to which the creator has to impress a unique shape by his intellectual composing. Thereafter he is solely entitled to publicise his “original work”. In case of copyright infringements the creator may claim monetary compensation and enforce further omission. On the internet copyright infringements can unintentionally, however frivolously be committed. For example by adopting existing formative elements or entire web designs from third parties’ homepages to the own website. The same applies to embedding hyperlinks. That is because web pages are considered protected “original works”. Their utilisation is subject to the creator’s permission. In terms of trademark law it is prohibited to use registered trademarks in the domain. The utilisation of trademarks as meta elements (keywords) within the source code is popular because hereby it will cause a higher attention to the users of the common web search engines. It is, though, a matter of unfair competition. The same applies to the utilisation of protected keywords for Google AdWords.

Luxemburgisches Internetrecht

Yıl 2015, Cilt: 1 Sayı: 2, 37 - 48, 01.10.2015

Öz

Das für das geistige Schaffen wesentliche Urheberrecht nimmt in unserer heutigen Informationsund Wissensgesellschaft eine bedeutende Rolle ein. Geschütztes Rechtsgut sind „Werke“, denen der Urheber durch intellektuelles Vorgehen eine individuelle Form verliehen haben muss. Ihm steht sodann das alleinige Veröffentlichungsrecht zu. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht kann der Urheber Schadensersatz geltend machen und auf Unterlassen klagen. Im Internet ist es besonders leicht, ungewollt Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Beispielsweise wenn bei der Erstellung einer Homepage bereits existierende fremde gestaltende Elemente oder sogar komplette Designs einer Webseite verwendet oder sofern Hyperlinks auf fremde Webseiten verweisen. Grund hierfür ist, dass es sich bei Webseiten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Deren Verwendung bedarf der Zustimmung des Urhebers. Unter markenrechtlichen Gesichtspunkten ist es verboten, eingetragene Marken in der Domain zu verwenden. Die Verwendung von Markenbezeichnungen als Meta-Tags, also als Stichwörter im Quelltext einer Webseite ist beliebt, da Dritte hierdurch in Suchmaschinen eher auf die Webseite aufmerksam werden. Es stellt jedoch einen Akt unlauteren Wettbewerbs dar. Gleiches gilt für die Verwendung markenrechtlich geschützter Schlüsselwörter bei Google AdWords.

Schlüsselwörter: Urheberrecht, Markenrecht, luxemburgisches Internetrecht, Google AdWords, Meta-Tags.

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Ayrıntılar

Birincil Dil Almanca
Konular Hukuk
Bölüm Makaleler
Yazarlar

Markus Förster Bu kişi benim

Yayımlanma Tarihi 1 Ekim 2015
Gönderilme Tarihi 3 Kasım 2015
Yayımlandığı Sayı Yıl 2015 Cilt: 1 Sayı: 2

Kaynak Göster

APA Förster, M. (2015). LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT. Ticaret Ve Fikri Mülkiyet Hukuku Dergisi, 1(2), 37-48.
AMA Förster M. LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT. TFM. Kasım 2015;1(2):37-48.
Chicago Förster, Markus. “LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT”. Ticaret Ve Fikri Mülkiyet Hukuku Dergisi 1, sy. 2 (Kasım 2015): 37-48.
EndNote Förster M (01 Kasım 2015) LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT. Ticaret ve Fikri Mülkiyet Hukuku Dergisi 1 2 37–48.
IEEE M. Förster, “LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT”, TFM, c. 1, sy. 2, ss. 37–48, 2015.
ISNAD Förster, Markus. “LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT”. Ticaret ve Fikri Mülkiyet Hukuku Dergisi 1/2 (Kasım 2015), 37-48.
JAMA Förster M. LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT. TFM. 2015;1:37–48.
MLA Förster, Markus. “LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT”. Ticaret Ve Fikri Mülkiyet Hukuku Dergisi, c. 1, sy. 2, 2015, ss. 37-48.
Vancouver Förster M. LUXEMBURGISCHES INTERNETRECHT. TFM. 2015;1(2):37-48.