Der Rückzug von der Börse erfolgt meist auf Antrag des Emittenten. Dieser handelt im Regelfall in Absprache mit dem Mehrheitsaktionär. Nach der deutschen Regelung ist den Minderheitsaktionären im Falle eines solchen Rückzugs von der Börse zwingend die Möglichkeit einzuräumen, ihre Aktien auf eine Person (meist den Mehrheitsaktionär) gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung zu übertragen. Der Beitrag untersucht die Frage, ob diese Regelung zweckmäßig ist.
Bölüm | Makaleler |
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Yayımlanma Tarihi | 20 Eylül 2017 |
Gönderilme Tarihi | 4 Ekim 2017 |
Yayımlandığı Sayı | Yıl 2017 Cilt: 3 Sayı: 1 |