Trotz ihres geringeren Anteils1,2,3 im gesamten Arbeitsmarkt steht die
Arbeitnehmerüberlassung seit der Novellierung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2002 im Brennpunkt der
arbeitsrechtlichen Debatte in Deutschland. Das erste Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.20024
verbreitete eine
weitgehende Liberalisierung in der Branche der Abreitnehmerüberlassung.
Die Novellierung brachte eine Flexibilisierung der
Arbeitnehmerüberlassung, damit der Niedriglohnsektor an die Bedürfnisse
der globalen Ökonomie angepasst werden konnte. Daher wurde die
Arbeitnehmerüberlassung aus dem Jahr 2002 mit der Flexibilisierung der
Leiharbeit im Mittelpunkt des Gesetzes dereguliert. Diese Deregulation
enthält nicht nur die Aufhebung der Höchstüberlassungsdauer, sondern auch
der besonderen Synchronisationsverbote, welche sich auf den
Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auswirken.
Birincil Dil | İngilizce |
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Bölüm | Araştırma Makalesi |
Yazarlar | |
Yayımlanma Tarihi | 1 Temmuz 2013 |
Yayımlandığı Sayı | Yıl 2013 Cilt: 15 Özel Sayı |
Dokuz Eylül Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi
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